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   AG Ingolstadt, 15.09.2023 - 12 C 109/23   

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AG Ingolstadt, 15.09.2023 - 12 C 109/23 (https://dejure.org/2023,26962)
AG Ingolstadt, Entscheidung vom 15.09.2023 - 12 C 109/23 (https://dejure.org/2023,26962)
AG Ingolstadt, Entscheidung vom 15. September 2023 - 12 C 109/23 (https://dejure.org/2023,26962)
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  • BGH, 29.11.2006 - VIII ZR 92/06

    Begriff der Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache; Haftung

    Auszug aus AG Ingolstadt, 15.09.2023 - 12 C 109/23
    Dabei sind Angaben zum Kilometerstand wie vorliegend so zu verstehen, dass damit die reale Laufleistung des PKW gemeint ist und nicht diejenige, welche vom Fahrzeug angezeigt wird (BGH NJW 2007, 1346 Rn. 15).

    Will ein Gebrauchtwagenhändler fur die von ihm angegebene Laufleistung nicht einstehen, muss er dies gegenuber dem Käufer hinreichend deutlich machen (BGH NJW 2007, 1346 Rn. 23).

    Deswegen ist eine Nacherfüllung in Form der Nachlieferung § 439 Abs. 1 Alt. 2 BGB schon nicht geschuldet (BGH NJW 2007, 1346 Rn. 17).

    Bei der Abweichung von vereinbarter und tatsächlicher Laufleistung liegt ein unbehebbarer Sachmangel vor (BGH NJW 2007, 1346 Rn. 17).

    nicht für das Fehlen der vereinbarten Beschaffenheit im Sinne von § 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB gelten (BGH NJW 2007, 1346 Rn. 31), um die es vorliegend geht.

    Die vorgerichtlichen Anwaltskosten werden als Mangelfolgeschäden auch vom Schutzzweck des 88 280 Abs. 1, 437 Nr. 3 BGB erfasst (vgl. BGH NJW 2007, 1346 Rn. 35; OLG Köln BeckRS 2015, 12572 Rn. 24).

  • OLG Köln, 13.05.2015 - 11 U 96/14

    Anspruch des Bauherrn auf Herausgabe von Bauunterlagen

    Auszug aus AG Ingolstadt, 15.09.2023 - 12 C 109/23
    Die vorgerichtlichen Anwaltskosten werden als Mangelfolgeschäden auch vom Schutzzweck des 88 280 Abs. 1, 437 Nr. 3 BGB erfasst (vgl. BGH NJW 2007, 1346 Rn. 35; OLG Köln BeckRS 2015, 12572 Rn. 24).
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